Was der European Accessibility Act für digitale Produkte bedeutet
Der European Accessibility Act (EAA) ist seit dem 28. Juni 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten geltendes Recht. Er verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten.
Der Geltungsbereich ist breit:
- E-Commerce: Online-Shops müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein, Produktinformationen maschinenlesbar bereitstellen und barrierefreie Bezahlprozesse anbieten
- Finanzdienstleistungen: Online-Banking, Versicherungsportale und Anlagetools fallen unter die Regelung
- Kommunikationsdienste: Messenger, Videokonferenz-Tools und E-Mail-Plattformen müssen zugänglich sein
- Transportdienstleistungen: Buchungsplattformen, Fahrplaninformationen und Check-in-Systeme sind betroffen
- E-Books und digitale Medien: Inhalte müssen in zugänglichen Formaten bereitgestellt werden
Der technische Referenzstandard ist die EN 301 549, die inhaltlich auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 aufbaut. In der Praxis orientieren sich die meisten Unternehmen bereits an WCAG 2.2, da dieser Standard aktueller und umfassender ist.
Verstösse sind keine Kavaliersdelikte. Die nationale Umsetzung sieht Marktüberwachungsbehörden, Beschwerdeverfahren und Sanktionen vor. Unternehmen, die den EAA ignorieren, riskieren neben Bussgeldern auch Abmahnungen und Reputationsschäden.






